Betäubungsmittel-Bestellung im Darknet – egal ob Cannabis, Amphetamin, Kokain, LSD oder Ecstasy, nie zuvor war es so einfach und gleichzeitig (jedenfalls scheinbar) so sicher, an Drogen zu kommen. Auf den bekannten Handelsplattformen Alphabay, silkroad, dreammarket oder Hansa Market ist das gewünschte Betäubungsmittel nur wenige Klicks entfernt. Trotz der vermeintlichen Anonymität des Darknet haben Sie jetzt eine Vorladung erhalten? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BTMG?
Tatsächlich erfolgt lediglich ein Teil des Bestellvorgangs anonym. Die Kontaktaufnahme zum Verkäufer ist zwar regelmäßig verschlüsselt und auch die Bezahlung mittels Bitcoins oder einer anderen Krypto-Währung erfolgt anonymisiert. Allerdings erfolgt die Lieferung der bestellten Drogen üblicherweise auf dem Postweg. Und genau hier könnte die Schwachstelle bei Ihrer Darknetbestellung liegen und Ihre Probleme begonnen haben.
Wie kommt die Polizei überhaupt an die Daten meiner Darknet-Bestellung, wieso habe ich eine Vorladung erhalten?
Die Ursachen für den dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Tatverdacht – nämlich den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – bei Bestellungen von Drogen im Darknet sind unterschiedlich. Nach meiner Erfahrung in einer Vielzahl von Betäubungsmittelstrafverfahren im Zusammenhang mit Bestellungen aus dem Darknet resultieren diese aus verschiedenen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaften. Zum Problem für den Besteller kann der Postweg werden, da Postsendungen seitens der Ermittlungsbehörden abgefangen werden. Teilweise finden entsprechende Überwachungsmaßnahmen mittels Drogenspürhunden in den Briefverteilzentren statt. Apropos Überwachung: in der Vergangenheit haben Polizisten die Accounts von bereits ermittelten und verhafteten Drogenhändlern übernommen und sind so an die Kundendaten gekommen. Auch die Auswertung der dort sichergestellten Datenträger gibt den Ermittlern teilweise umfassende neue Ermittlungsansätze. Verschiedene Betäubungsmittelhändler nahmen es mit dem „Datenschutz“ ihrer Kundendaten nicht allzu genau und speicherten unverschlüsselt sämtliche Bestellvorgänge. In selteneren Fällen kann auch die Zahlung per Bitcoin im Rahmen von Finanzermittlungen zu einem Tatverdacht führen.
Hier finden Sie Infos zu weiteren Darknet-Ermittlungsverfahren:
- monopoly market
- Alphabay und Hansa Market
- dreammarket
- crimenetwork.biz
- chemical love
- Wall Street Market oder
- die Mutter aller Darknet-Handelsplätze die silkroad.
Bitte beachten Sie: Aus der polizeilichen Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter selbst ergibt sich regelmäßig nicht, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie erhoben werden und auf welchen Beweisen diese beruhen. Der Betreff zur Ladung beschränkt sich häufig auf kurze Textbausteine – beispielsweise „Verstoß gegen das BtMG“, „vorsätzlicher unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln“ oder „unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln“. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen dringend, keinesfalls alleine zur Polizei zur Beschuldigtenvernehmung zu gehen.
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten – wie verhalten ich mich richtig?
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Sie sind nicht verpflichtet, der Ladung Folge zu leisten. Vielmehr haben Sie ein umfassendes Schweigerecht und müssen sich nicht selbst belasten. Gerade bei Drogenbestellungen im Darknet rate ich Ihnen, umgehend mit einem im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Über ihren Anwalt können Sie in der Folge Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Erst wenn Ihnen die Ermittlungsakte vorliegt, verfügen sie über den gleichen Informationsstand wie die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, worauf der Tatverdacht gegen Sie fußt und welche Beweismittel für die Betäubungsmittelbestellung im Darknet vorliegen. Im Anschluss stimmen Sie mit Ihrem Anwalt die Verteidigungsstrategie ab. Insbesondere besprechen Sie mit Ihrem Strafverteidiger, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie zur Sache Stellung nehmen. Häufig kann durch eine geschickte Strategie Ungemach abgewendet und eine Einstellung (beispielsweise mangels hinreichenden Tatverdachts) erreicht werden.
- Schweigen ist Gold! – Schweigerecht ausüben, also keine Angaben zur Sache!
- Anwalt kontaktieren
- Akteneinsicht beantragen
- Ermittlungsakte = Informationsgleichstand mit Polizei/Staatsanwaltschaft
- Verteidigungsstrategie mit Anwalt abstimmen
- Stellungnahme – Ziel: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Kann/soll ich nicht alleine zur Beschuldigtenvernehmung gehen?
Selbstverständlich können Sie als Beschuldigter auch alleine also ohne Anwalt zur Polizei gehen und sich vernehmen lassen. Hiervon sollten Sie aber die Finger lassen! Gerade im Betäubungsmittelbereich haben Sie es mit Profis von der Kriminalpolizei zu tun. Diese sind regelmäßig ausgezeichnet in Vernehmungstechniken und – taktiken geschult. Häufig sind sich Laien der Tragweite von Fragen und insbesondere Antworten in Beschuldigtenvernehmung nicht bewusst. Um eine optimale Strafverteidigung zu gewährleisten sollten Sie sich professionellen Rats bedienen und einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt beauftragen.
Sie sind alleine zur Polizei gegangen und haben sich selbst belastet?
Auch hier ist noch nicht aller Tage Abend. Im Betäubungsmittelstrafrecht sieht das BtMG eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten vor. Lassen Sie sich hierzu zeitnah beraten. Immer wieder machen auch die Ermittler Fehler und produzieren Verfahrensfehler, die zu Beweisverwertungsverbot etc. führen.
Welche Strafe habe ich für den Kauf von Drogen im Darknet zu erwarten?
Die Frage nach der zu erwartenden Strafe lässt sich ohne Kenntnis der Ermittlungsakte schlicht nicht beantworten – es kommt bei einer Verurteilung sowohl eine Geldstrafe als auch eine Bewährungsstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe in Betracht. Abgesehen davon weise ich an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass erfahrungsgemäß viele Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelbestellungen aus dem Darknet mittels Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts beendet werden!
Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was ihnen exakt vorgeworfen wird. Die zu erwartende Strafe richtet sich zunächst nach Art, Menge und Qualität des bestellten Betäubungsmittels. Es versteht sich von selbst, dass ein Betäubungsmittelverstoß mit Cannabis anders behandelt wird als ein solcher mit Kokain. Einfluss auf die Höhe der zu erwartenden Strafe haben außerdem eine möglicherweise vorliegende (einschlägige) Vorstrafen, eine Betäubungsmittelabhängigkeit sowie das Nachtatverhalten, hier zum Beispiel die kritische Auseinandersetzung mit der Droge im Rahmen von Drogenberatungsgesprächen oder einer Therapie.
Tipp vom Fachanwalt für Strafrecht: Nachdem Sie den ersten Schock überwunden haben, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keinesfalls alleine zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erscheinen. Beauftragen Sie zeitnah einen Strafverteidiger. Nach erhaltener Akteneinsicht können Sie die Verteidigungsstrategie abstimmen und gegebenenfalls auf eine Einstellung hinwirken. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung!
Quellennachweis Lichtbilder: Harry Hautumm, knipseline, Rainer Sturm – www.pixelio.de