Rechtsanwalt Kämpf, München, informiert über die Straftatbestände Körpverletzung mit Todesfolge gem. 227 StGB und fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB – die Voraussetzungen, die Strafen:

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, „es kracht“ -ein Verkehrsunfall. Unfälle im Straßenverkehr können schwerste Verletzungen oder gar den Tod von Beifahrer oder Unfallgegner verursachen. Strafrechtlich hat der Fahrfehler erhebliche Auswirkungen auf den Normalbürger, der bislang mit weißer Weste, ohne kriminelle Vergangenheit und ohne kriminelle Absichten lebte. Der Fahrer kann zu Geldstrafe oder einer Haftstrafe/Bewährungsstrafe verurteilt werden. Daneben werden Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Sind neben dem Fahrfehler auch noch Alkohol oder Betäubungsmittel im Spiel ist in aller Regel mit einer Haftstrafe zu rechnen.

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1. Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, Strafbefehl oder Anklageschrift wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Körperverletzung mit Todesfolge erhalten? Was sind Ihre Rechte?

Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erhalten? Ihnen wird die Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen? Sie sind einer Körperverletzung mit Todesfolge verdächtig? In diesem Fall sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Sie müssen und sollen keine Angaben zur Sache machen. Ausschließlich Ihre Personalien sind Pflichtangaben. Lassen Sie sich professionell von einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und erörtern Sie mit diesen die individuell auf Ihrem Fall angepasste Verteidigungsstrategie. In der Regel setzt dies zunächst die Einholung der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte voraus.
Gleiches gilt auch wenn Ihnen das Gericht einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt hat. Auch hier ist die Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte zwingende Voraussetzung, damit Ihre Strafverteidigung optimal geführt werden kann.

Die im Anschluss gewählte Verteidigungsstrategie kann unterschiedlich sein. Hier reicht das Spektrum vom Schweigen zum Tatvorwurf, über das (aktive) Bestreiten, bis zum Geständnis, das mit Entschuldigung und Täter-Opfer-Ausgleich (beispielsweise Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen der erlittenen Verletzung) flankiert wird.

2. Was ist eine Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB?

Auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge handelt es sich um ein sog. erfolgsqualifiziertes Delikt.
Die fahrlässige (§ 18 StGB) Verursachung des Todes qualifiziert die vorsätzliche Körperverletzung (auch gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwere Körperverletzung) zur Körperverletzung mit Todesfolge.
Für die Verwirklichung der Körperverletzung mit Todesfolge ist dabei eine enge Beziehung zwischen Tathandlung und schwerer Folge vorausgesetzt. Der verursachenden Körperverletzungshandlung muss bereits das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaften.
Beispielsweise bejahte die Rechtsprechung die Körperverletzung mit Todesfolge, wenn der Geschädigte infolge der Körperverletzungshandlung einen Herzinfarkt erleidet und stirbt oder das Opfer eines Faustschlags stürzt und sich hierbei die tödlichen Verletzungsfolgen zuzieht.
Bitte beachten Sie, dass auch das Opfer selbst die zum Tode führende Handlung ausführen kann. Dies wäre zum Beispiel gegeben, wenn der Geschädigte bei einem der Körperverletzung in Panik folgenden Fluchtversuch tödlich verunglückt.
Als Strafrahmen sieht die Körperverletzung mit Todesfolge Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor.

3. Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB vor?

Bei der fahrlässigen Körperverletzung verursacht der Täter die Körperverletzung durch das sorgfaltswidriges Verhalten.
Häufig spielt die fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr eine Rolle, wenn beispielsweise auf Grund der Missachtung einer Verkehrsregel ein Unfall geschieht und es zu Verletzten kommt.
Die fahrlässige Körperverletzung sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.

Rechtsanwalt-Tipp: Auch wenn es Ihren üblichen sozialen Verhaltensweisen widerspricht, sich gegen einen im Raum stehenden Vorwurf nicht augenblicklich zu verteidigen, und es Ihnen schwer fällt: Schweigen Sie, so Sie Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sind! Die Ausübung Ihres Schweigerechts darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden. Es wird sich regelmäßig empfehlen, zunächst einen Strafverteidiger einzuschalten und erst nach Rücksprache mit diesem Angaben zur Sache zu tätigen.

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