Sie haben bei dem online-Betäubungsmittelhändler Chemical Revolution Amphetamin, MDMA, Kokain oder Cannabis bestellt? Nach dem Auffliegen des BtM-Händlers droht Ihnen nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Erwerbs oder sogar des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – je nach bestellter Menge möglicherweise auch ein Betäubungsmittelverstoß mit einer nicht geringen Menge.
Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder Beschuldigtenvernehmung gewappnet sind, Ihre Rechte als Beschuldigter kennen und wissen, wie Sie sich optimal verhalten.
Hier finden Sie allgemeine Infos zu Ermittlungsverfahren aufgrund von Darknet-Bestellungen von Betäubungsmitteln o.ä..
Was sind die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens rund um den Betäubungsmittelshop Chemical Revolution?
Nach etwa eineinhalbjährigen Ermittlungen haben die Ermittlungsbehörden unter Leitung des BKA den bislang größten deutschen Onlinebetäubungsmittelshop geschlossen und die Betreiber jedenfalls teilweise festgenommen. Während dieses Zeitraums machte der Betäubungsmittelshop etwa 2 Millionen Euro Umsatz. Gegen die jetzt ermittelten Betreiber laufen Ermittlungsverfahren wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30a BtMG. Ursprung der Ermittlungen war die Festnahme eines 26-jährigen aus Brandenburg. Bei diesem konnten im Frühjahr 2018 erhebliche Mengen verschiedener Betäubungsmitteln beschlagnahmt werden. Bei den Beschuldigten wurden etwa 50 kg Amphetamin, 1616 kg Cannabis, 2 kg MDMA, 900 g Kokain sowie 600 g Heroin und eine erhebliche Anzahl an Ecstasys sowie LSD-Trips sichergestellt werden. Der dortige Beschuldigte fungierte als Lagerhalter für den BtM-Händlergruppierung Chemical Revolution und bereitete teilweise den Versand an die Besteller vor. Im Anschluss an dieses Ermittlungsverfahren konnten die weiteren beteiligten Personen ermittelt und verhaftet werden.
Chemical Revolution war insbesondere über das Darknet – hier über die ebenfalls geschlossene Handelsplattform Wall-Street-Market – aber auch über einen eigenen Internetshop erreichbar. Die Bezahlung erfolgte mittels Kryptonwährungen, vor allen Dingen per Bitcoin. Für die Auslieferung der Betäubungsmittelbestellungen nutzte Chemical Revolution den Postweg.
Neuesten Gerüchten zufolge konnten die Ermittlungsbehörden zwischenzeitlich zumindest teilweise die Kundendaten der Abnehmer von Chemical Revolution ermitteln. Hier ist mit der Einleitung einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren zu rechnen.
Was erwartet Sie als (ermittelter) BtM-Käufer auf Chemical Revolution?
Sie haben auf Chemical Revolution Drogen gekauft? Dann sollten Sie damit rechnen, dass Ihre Daten – soweit möglich – seitens der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft ermittelt werden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG gegen Sie eingeleitet wird.
Mit welchen Ermittlungsschritten Sie zu rechnen haben, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Je nach Art und Menge der bestellten Drogen sowie abhängig von der Anzahl der Bestellungen haben Sie zumindest eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zu erwarten. Beim Erwerb härterer (Amphetamin, MDMA) oder harter Betäubungsmittel (Methamphetamin, Kokain, Heroin) und der Bestellung größerer Mengen von Cannabis (Haschisch oder Marihuana) werden gerade in Bayern auch noch nach Ablauf vieler Monate nach der Bestellung Hausdurchsuchungen angeordnet und durchgeführt. Insbesondere der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Zusammenhang mit Kokain, Heroin oder Amphetamin kann auch zur Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft führen.
Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung, Festnahme wegen Bestellungen bei ChemicalRevolution? Wie verhalten Sie sich richtig gegenüber der Polizei in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG?
Schweigen ist Gold! Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht! Sie müssen keine Angaben zur Sache machen und sollten dies auch nicht tun. Reden Sie nicht mit der Polizei, sondern ziehen Sie umgehend einen Strafverteidiger – also einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt – hinzu.
Nach meiner langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit der Strafverteidigung bei Bestellungen von Betäubungsmitteln im Darknet kann die Beweislage häufig als allenfalls durchwachsen eingeordnet werden. Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen meistens lediglich über Datensätze, aus denen sich die einzelnen Bestellungen (Art und Menge des Betäubungsmittels, Bestell- und Lieferdatum sowie Lieferanschrift) ergeben sollen. Diese Datensätze geben allerdings lediglich Ansätze für weitere Ermittlungen. Denn ein Nachweis darüber, wer die Bestellung der Betäubungsmittel abgab, diese und auf welchem Wege bezahlte, für wen das bestellte BtM tatsächlich bestimmt war und wer dieses entgegen nahm, fehlt regelmäßig.
Lassen Sie sich deswegen von den ermittelnden Polizeibeamten, dem Staatsanwalt oder bei einer Verhaftung vom Ermittlungsrichter nicht zu einem Geständnis drängen. Die allermeisten Beschuldigten empfinden die Kommunikation mit den Ermittlern im Rahmen von Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung oder gar Festnahme als im höchsten Maße bedrohlich. Anders als für die Polizeibeamten sind diese Maßnahmen für den Beschuldigten eben keine alltägliche Routine.
Beharren Sie zur optimalen Wahrung Ihrer Verteidigungschancen stur auf Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht und schweigen zu den Tatvorwürfen. Zunächst sollten Sie einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Verteidigung beauftragen und über diesen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Erst wenn Sie den gleichen Informationsstand wie die Ermittlungsbehörden haben, ist es Ihnen möglich, die Beweislage einzuordnen und Ihre Situation richtig einzuschätzen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann die weitere Verteidigungsstrategie und insbesondere die Frage, ob ein Geständnis abgegeben werden soll, festgelegt werden.
Warum sollen Sie einen Strafverteidiger beauftragen?
Eine fundierte Strafverteidigung im allgemeinen und vor allen Dingen bei Betäubungsmittel-Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Darknet-Bestellungen setzt Erfahrung und besondere Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts voraus. Hier empfehle ich Ihnen, einen Spezialisten aufzusuchen. Im Übrigen gestatten Sie mir die Anmerkung, dass Sie wahrscheinlich Ihre Zahnschmerzen auch nicht von Ihrem Orthopäden behandeln lassen.
Tipp vom Fachanwalt für Strafrecht: Wie bereits zuvor umfassend ausgeführt, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Bitte beachten Sie, dass Sie als Beschuldigter nicht dazu verpflichtet sind, der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Reden Sie nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir. Ich kämpfe für Sie.
Quellennachweis: Henrik Gerold Vogel, Tim Reckmann, knipseline – pixelio.de