Hanf-/Cannabissamen aus Niederlanden oder Österreich? Rechtsanwalt Kämpf erklärt die strafrechtlichen Konsequenzen – Strafbarkeit, Strafe, Hausdurchsuchung durch Zoll
Ihre per Internet in Holland oder Österreich bestellten Hanfsamen sind nicht angekommen? Stattdessen haben Sie Post vom Zoll oder der Polizei – eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder ein schriftlicher Äußerungsbogen? Nun stellen sich verschiedene Fragen: Fallen Cannabissamen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)? Welche Strafe droht für die Einfuhr von Cannabis-Samen? Droht eine Hausdurchsuchung? Muss sich der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge leisten? Was ist zu tun bei einem Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen der Einfuhr von Hanfsamen?
Mache ich mich durch die Bestellung von Cannabis-Samen nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar?
Eine Vielzahl meiner Mandanten bestellt zwischenzeitlich Samen zur Aufzucht von Cannabispflanzen im Internet. Durch den eigenen Anbau von Marihuana möchten sie einerseits den Kontakt zu Betäubungsmittelhändlern vermeiden und andererseits verhindern, dass das später konsumierte Marihuana gestreckt oder verunreinigt ist. Außerdem sprechen schlichte Kostengründe für den eigenen Cannabisanbau.
Strafrechtlich ist allerdings die Bestellung von Cannabissamen gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die bestellten Samen den Wirkstoff THC beinhalten. Vielmehr ist für die Strafbarkeit ausschlaggebend, ob die Verwendung der Samen zum unerlaubten Anbau von Cannabis (also zu Rauschzwecken) dienen soll. Es handelt sich dann nämlich um nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Dies ergibt sich aus Anlage I zum BtMG. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung und anschließende Lieferung aus dem Ausland als Einfuhr im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG gilt.
Was sind die möglichen Konsequenzen, wenn ich Hanfsamen aus Österreich oder den Niederlanden bestelle?
Für den Fall, dass die Hanfsamen-Lieferung auf dem Transportweg aufliegt, haben Sie mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu rechnen. Bitte beachten Sie dahingehend, dass der Zoll insbesondere an den Briefzentren für Postsendungen aus Holland regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchführt. Dabei werden sämtliche Briefsendungen Brief- und Paketsendungen durchleuchtet. Außerdem kommen Drogenspürhunde zum Einsatz. Im Rahmen eines solchen Ermittlungsverfahrens haben Sie zumindest mit der Zusendung eines schriftlichen Äußerungsbogens oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, in Ausnahmefällen auch mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.
Welche Strafe erwartet mich bei der Entdeckung der Einfuhr der Cannabissamen durch den Zoll?
Als Strafrahmen sieht § 29 Abs. 1 BtMG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Die im konkreten Einzelfall zu erwartende Strafe kann ohne Kenntnis des exakten Sachverhalts nicht prognostiziert werden. Denn diese ist von einer Vielzahl von Faktoren (Menge und Qualität der Cannabissamen, Geständnis, Nachtatverhalten etc.) abhängig.
An dieser Stelle erlaube ich mir aber den Hinweis darauf, dass die Ermittlungsbehörden gerade bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit aufgedeckten Cannabissamen- oder Betäubungsmittel-Postsendungen regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten haben. Hier sollten Sie sich unbedingt anwaltlich durch einen auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Häufig kann hier durch eine geschickte Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO erreicht werden.
Werden Jugendliche anders als Erwachsene behandelt?
Im Strafprozess gegen Jugendliche (ab 14 bis 17 Jahren) oder Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren), in diesem Fall beim Vorliegen von Reifeverzögerungen des Heranwachsenden, kommt Jugendstrafrecht nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) zur Anwendung. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel des Jugendstrafrechts ist, dass der jugendliche oder heranwachsende Angeklagte zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Der Jugendrichter kann Sozialstunden, Leseweisungen, aber auch freiheitsentziehender Ahndungen (alternativ Freizeitarrest oder auch Dauerarrest) verhängen. Ein Freizeitarrest ist der Aufenthalt im Jugendgefängnis über das Wochenende, Dauerarrest kann bis zu vier Wochen Jugendknast bedeuten.
Kann ein Ermittlungsverfahren wegen der Hanfsamen-Lieferung eingestellt werden? Welche unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten gibt es?
Sowohl das Ermittlungsverfahren als auch das Strafverfahren wegen der Einfuhr von Cannabissamen kann eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dies ist der Fall, wenn kein Tatnachweis gegen Sie zu führen ist. Weitere wichtige Einstellungsmöglichkeiten sind die Einstellung wegen geringer Schuld nach § 153 StPO sowie gegen Verhängung einer Geldauflage nach § 153a StPO.
Wie verhalte ich mich bei einer Beschuldigtenvernehmung gegenüber Zoll oder Polizei?
Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Das Recht zu Schweigen ist Ihr Beschuldigtenrecht. Machen Sie davon Gebrauch. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum- und -ort) zu tätigen. Angaben zur Sache müssen und sollen Sie nicht machen. Entgegen der insoweit häufig falsch erteilten Hinweise durch die polizeilichen Vernehmungsbeamten ist auch ein später in Verfahren abgegebenes Geständnis – so dies im Hinblick auf die Beweislage sinnvoll erscheint – werthaltig und wird positiv zu Ihren Gunsten gewertet. Durch ein frühes Geständnis erleichtern Sie lediglich der Polizei Ihre Arbeit, wesentliche Vorteile für Sie als Beschuldigten resultieren hieraus regelmäßig nicht. Im Übrigen besteht bereits keine Verpflichtung für Sie, überhaupt an der Beschuldigtenvernehmung teilzunehmen. Sie müssen nicht bei der Polizei erscheinen.
Kurz zusammengefasst: Sprechen Sie nicht mit der Polizei (und auch nicht mit dem Zoll), reden Sie mit mir!
Wie soll ich mich bei einer Hausdurchsuchung wegen der Bestellung von Hanf-Samen verhalten?
Bewahren Sie Ruhe, kontaktieren Sie baldmöglichst Ihren Strafverteidiger und machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Außerdem sollten Sie der Hausdurchsuchung widersprechen.
Wie verhalte ich mich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen der Cannabissamen-Bestellung richtig?
Schweigen ist Gold! Man kann es nicht oft genug wiederholen: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und keine Angaben zur Sache. Außerdem empfehle ich Ihnen, zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung ihrer Strafverteidigung zu betrauen. Über Ihren Strafverteidiger sollten Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Schließlich müssen Sie als Beschuldigter wissen, über welche Informationen die Ermittler in Ihrem Verfahren verfügen. Im Anschluss daran kann die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt werden. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Was soll ich tun bei Strafbefehl oder Anklageschrift wegen der Einfuhr von Hanfsamen?
Wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen der Bestellung von Cannabis-Samen erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Für eine optimale Verteidigungs-Strategie sollten Sie über Ihren Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Nur wenn Sie den Inhalt der Ermittlungsakte kennen, haben Sie die gleichen Informationen wie Staatsanwaltschaft und/oder Gericht. Im Anschluss sollten Sie die weitere Verteidigungsstrategie abstimmen.
Warum soll ich einen Fachanwalt für Strafrecht mit meiner Strafverteidigung wegen des Verdachts der Cannabissamen-Einfuhr beauftragen?
Ich halte es für dringend empfehlenswert, einen auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu betrauen. Es hilft ein Blick in die Medizin. Schließlich würden Sie Ihren Kreuzbandriss auch nicht von Ihrem Urologen behandeln lassen.
Gibt es noch besonders wichtige Tipps zum Schluss?
Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die beim Ausgang Ihres Verfahrens erreicht werden können.
Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht direkt der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen Anwalt, der sich mit Strafrecht befasst.
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.