Amphetamin laut BGH keine harte Droge. Rechtsanwalt Kämpf informiert über Auswirkungen auf Strafe und Strafrahmenwahl etc..
Ist Amphetamin eine harte Droge? Mit dieser Frage beschäftigte sich der für Bayern zuständigen 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 1. Mai 2022 (Aktenzeichen: 1 StR 83/22). Die Vorinstanz, das Landgericht München I, ordnete in einem Verfahren wegen des bewaffneten Handeltreibens Amphetamin fehlerhaft als harte Droge ein und versagte dem Angeklagten mit dieser Begründung die Annahme eines minder schweren Falls samt hierfür vorgesehener Strafrahmenverschiebung . Außerdem berücksichtigte das Landgericht dies im Rahmen der konkreten Strafzusmessung strafschärfend.
Die Einordnung von Amphetamin im Rahmen der Strafzumessung als harte Droge ist fehlerhaft.
Die verschiedenen Betäubungsmittel werden abhängig von ihrer Gefährlichkeit kategorisiert. Danach handelt es sich bei Heroin, Kokain, Crack und Metamphetamin/Crystal um sogenannte harte Drogen. Nach der hier zitierten Entscheidung des BGH ist unter anderem Amphetamin als Betäubungsmittel mittlerer Gefährlichkeit einzuordnen. Nach ständiger Rechtsprechung stellt Cannabis – also Haschisch und Marihuana – eine weiche Droge dar.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen resultieren aus der BGH-Entscheidung zu Amphetamin für Ihre Strafverteidigung?
Falls Sie sich einer Straftat nach dem BtMG im Zusammenhand mit Amphetamin schuldig gemacht haben, ist die Einordnung an unterschiedlicher Stelle von Bedeutung.
Zunächst kommt bei Amphetamin – allerdings abhängig von Menge (!), Qualität, Anzahl der Taten, etc. – bei der Strafrahmenwahl die Annahme eines minder schweren Falls samt Strafrahmenverschiebung in Betracht. Dies ist bei harten Betäubungsmitteln (Kokain, Heroin, Crack, Methamphetamin) jedenfalls in Bayern regelmäßig ausgeschlossen.
Außerdem werden Art bzw. Gefährlichkeit der Droge im Rahmen der konkreten Strafzumessung gewürdigt. Die Strafe im Zusammenhang mit Amphetamin, als BtM mittlerer Gefährdung, fällt mithin milder aus, als bei einer harten Droge, allerdings auch schwerer als bei vergleichbaren Straftaten mit Cannabis.
Welche Strafen sind bei Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit Amphetamin zu erwarten?
Die zu erwartende Strafe richtet sich zunächst nach dem jeweiligen Strafrahmen der vorgeworfenen Betäubungsmittelstraftat. Es kommt also darauf an, welchen BtM-Delikts Sie sich schuldig gemacht haben. Nachfolgend finden Sie einen kurzen, nicht abschließenden Überblick, über die „gängigsten“ Straftatbestände im Betäubungsmittelstrafrecht samt der zugehörigen Strafrahmen:
- Für den Besitz, Erwerb, die Abgabe oder das Handeltreiben mit Amphetamin sieht 29 Abs. 1 BtMG als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
- Im Falle von Gewerbsmäßigkeit – beispielsweise das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, beginnt der Strafrahmen gem. § 29 Abs. 3 BtMG nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe. Bitte beachten Sie das für diesen besonders schweren Fall kein minder schwerer Fall, also auch keine Strafrahmenverschiebung vorgesehen ist.
- Auch bei Besitz, Erwerb oder Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge Amphetamin beginnt der Strafrahmen ab einem Jahr Freiheitsstrafe ( 29a BtMG). Die nicht geringe Menge liegt bei Amphetamin bei 10,0 g Amphetaminbase (BGHSt 33, 169).
- Gleiches gilt für die Abgabe von Amphetamin durch einen über 21jährigen an Minderjährige und zwar unabhängig von der Menge (!) ebenfalls aus § 29a BtMG. Der minder schwere Fall sieht Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
- Das bandenmäßige Herstellen (Bande ab drei Personen!) von und das bandemäßige Handeltreiben mit Amphetamin, die gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige, die Einfuhr von Amphetamin in nicht geringer Menge sieht gem. 30 BtMG eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da lediglich Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren überhaupt bewährungsfähig sind, also zur Bewährung ausgesetzt werden können.
- Abschließend sei noch 30a BtMG erwähnt. Danach ist für das bewaffnete Handeltreiben mit Amphetamin in nicht geringer Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Im Falle des bei Amphetamin durchaus möglichen minder schweren Falls ist hier eine Strafrahmenverschiebung auf sechs Monate bis zu zehn Jahren möglich.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Strafe?
Die Höhe des im einzelnen zu erwartenden Strafmaßes ist ohne weitere Kenntnisse des konkreten Einzelfalls nicht möglich. Denn die zu verhängende Strafe ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig:
- Sind Sie (einschlägig) vorbestraft? Einschlägige Vorstrafen sind z. B. Betäubungsmittelstraftaten wie vorsätzliche unerlaubte Besitz von Betäubugnsmitteln oder der vorsätzliche unerlaubte Erwerb oder das Handeltreiben mit BtM.
- Weitere relevante Strafzumessungskriterien sind Geständnis, gegebenenfalls von Reue und Schuld Einsicht getragen, sowie das Nachtatverhalten. Hierbei ist wichtig, dass man sein Geständnis auf keinen Fall bei der Polizeivernehmung abgeben sollte, sondern zu einem späteren Zeitpunkt mit fachlicher Unterstützung eines Anwalts.
- Haben Sie sich als Beschuldigte(-r) mit Ihrem Fehlverhalten auseinandergesetzt und sich beispielsweise von einem Drogenberater informieren lassen? Sind Sie zwischenzeitlich abstinent und können dies idealerweise durch Haar- oder Urinscreenings nachweisen?
Bitte beachten Sie, dass die Strafjustiz bei Amphetamin selbst bei Taten aus dem Bagatellbereiche – kleine Menge von allenfalls wenigen Gramm zum eigenen Konsum – bereits bei unvorbelasteten Ersttätern empfindliche Geldstrafen verhängt.
Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie gerne dabei, wenn Sie sich hiergegen zur Wehr setzen wollen.
Gibt es noch besonders wichtige Strafverteidiger-Tipps zum Schluss?
Tipp 1: Je früher Sie in Ihrem Strafverfahren bzw. Ermittlungsverfahren einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die beim Ausgang Ihres Verfahrens erreicht werden können.
Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht direkt der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen Anwalt, der sich mit Strafrecht befasst.
So geht´s weiter:
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