Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB | Fachanwalt für Strafrecht in München
Der räuberische Diebstahl gemäß § 252 StGB verbindet die Elemente des Diebstahls mit denen des Raubes – und führt zu einer besonders schweren Strafandrohung. Gerade in emotional belastenden Situationen nach einem Ladendiebstahl oder einer Überraschungstat kann schnell der Vorwurf des räuberischen Diebstahls im Raum stehen. Als Fachanwalt für Strafrecht in München erkläre ich Ihnen, worum [...]