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Finanzagenten und Geldwäsche – Rechtsanwalt zu Strafen, Kosten und Folgen

Finanzagenten und Geldwäsche

Wenn Sie als Finanzagent in einen Fall von Geldwäsche verwickelt wurden, sind die Chancen hoch, dass Sie gar nicht wussten, was Ihnen geschieht. Auf einmal meldet sich die Polizei bei Ihnen, Sie erhalten eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder im schlimmsten Fall erfolgt eine Hausdurchsuchung. Was versteht man unter Geldwäsche? Was ist ein Finanzagent? Woran erkenne ich zweifelhafte Angebote? Was sollte man tun, wenn man ein solches Jobangebot erhält? Welche Strafe erwartet mich als Finanzagent? Wie hilft mir ein Anwalt?

Was versteht man unter Geldwäsche?

Geldwäsche ist in § 261 StGB geregelt. Danach ist unter Strafe gestellt, wenn man die illegale Herkunft von Geld verschleiert und das Geld damit reinwäscht. Dies dient insbesondere dem Zweck, den Ermittlungsbehörden die Nachverfolgung von inkriminierten Zahlungen zu erschweren.

In § 261 StGB sind verschiedene Katalog-Straftaten genannt, aus denen das Geld stammen kann, zum Beispiel Diebstahl, Untreue, Betrug, Computerbetrug, Hehlerei, Veranstaltung oder Beteiligung am unerlaubten Glückspiel und viele andere mehr.

Was ist ein Finanzagent?

Ein Finanzagent ist in den meisten Fällen jemand, der sein Konto zur Geldwäsche zur Verfügung stellt. Er oder sie wird häufig entweder über Spam-E-Mails oder auf bestimmten Jobbörsen angeworben. Es wird ein Jobangebot in einem Konzern vorgegaukelt. Dafür soll man sein Konto zur Verfügung stellen, um Gelder weiterzuleiten.

Exkurs: Andere Wege Geldwäscher anzuwerben, sind das Love-Scamming und die Wohnungssuche. Beim Lovescamming wird einem die große Liebe vorgegaukelt und das gewonnene Vertrauen anschließend für illegale Geldgeschäfte missbraucht. Bei der Wohnungssuche werden nicht existente Wohnung inseriert. Als Wohnungssuchender soll man ein Kautionskonto einrichten und dem angeblichen Vermieter seine Kontodaten zur Verfügung stellen. Der Geldwäscher nutzt das Konto dann für seine illegalen Transaktionen.

Dieses Geld wird in verschiedener Weise wiederverwertet:

  • Das Geld wird in bar vom Konto abgehoben und weitergegeben.
  • Mit dem Bargeld werden Gutscheine gekauft, zum Beispiel von Amazon.
  • Das Geld wird per Western Union oder klassisch per Überweisung weitergeleitet.
  • Natürlich gibt es auch die Umwandlung in Krypto-Währungen wie Bitcoins.

Woran erkenne ich zweifelhafte Angebote?

Wenn die E-Mails oder Jobangebote voller Rechtschreibfehler sind oder die Erreichbarkeit der Personen zweifelhaft ist, dann ist spezielle Vorsicht geboten. Das gleiche gilt, wenn ein Angebot extrem lukrativ erscheint. In der Regel werden hohe Verdienstmöglichkeiten bei geringem Aufwand in Aussicht gestellt. Die kriminellen Geldwäscher werden in ihren Vorgehensweisen immer besser. Generell sollten die Alarmglocken läuten, wenn in irgendeiner Weise ein Konto mit ins Spiel kommt.

Was sollte man tun, wenn man ein solches Jobangebot erhält?

Sie sollten die Finger davon lassen, da Ihnen sonst eine Strafverfolgung droht. Als Finanzagent sind Sie von den Behörden über den Fluss des illegalen Geldes einfach zu ermitteln.

Sie haben dann meist nicht nur ein Geldwäsche-Problem. Zusätzlich sind Sie als Finanzagent oft auch zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet. Denn diejenigen, die ursprünglich betrogen oder bestohlen wurden, haben auch dem Finanzagenten als Geldwäscher gegenüber einen Schadensersatzanspruch. Dieser Umstand ist höchst problematisch. Zum einen ist bei einer strafrechtlichen Verurteilung eine Strafe zu erwarten, zum anderen müssen Sie das weitergeleitete Geld wieder zurückzahlen, ohne vorher irgendetwas verdient zu haben. Teilweise sind das so große Summen, dass einem das bereits bei der ersten Transaktion auffallen sollte. Problematisch ist auch, dass alles sehr schnell vonstatten geht. Oft bleibt gar nicht viel Zeit, um das ganze Ausmaß zu begreifen.

Eine Hauptvariante ist auch, dass die Hintermännern von Ihnen Zugriff auf Ihr Mobile-TAN-Verfahren erlangen und damit selbst Zugriff auf Ihr Konto haben. In dem Fall stellen Sie als Finanzagent nur Ihr Konto zur Verfügung. Die weitere Steuerung erfolgt durch die Hintermänner. Bis Sie in dem Fall merken, dass Ihr Konto missbraucht wird, ist es häufig bereits zu spät.

Was mache ich dann am besten?

In dem Fall geht es nur noch um Schadensbegrenzung. Im ersten Schritt würde ich sehen, dass keine Gelder mehr weitergeleitet werden können. Weder von mir selbst, noch von Dritten. Entsprechend sollten Sie sofort alle Zugänge sperren.

Im nächsten Schritt empfehle ich Ihnen, sich sofort bei einem Anwalt zu melden, der sich mit dem Thema Finanzagenten und Geldwäsche auskennt. Ich rate Ihnen von einer Selbstanzeige ab, bevor Sie beim Anwalt waren. Holen Sie vor diesem Schritt in jedem Fall professionellen Rat ein.

Wenn Sie Zahlungen von einem ausländischen Konto erhalten haben und deren Betrag 12.500,- EUR übersteigt, dann könnte zusätzlich die AWV Meldepflicht greifen. Um ein drohendes Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie hier eine Nachmeldung bei der Bundesbank machen, bzw. sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Anwalt einzuschalten?

Je früher Sie einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, desto früher kann dieser steuernd eingreifen. Im Übrigen ist es für viele Bürger sehr belastend, wenn sie keinen Führerschein mehr haben. Es macht daher Sinn, sich schnell professionelle Unterstützung zu holen. Spätestens dann, wenn Sie als Beschuldigter vernommen wurden bzw. eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie sich an einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

Wie verhalte ich im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift wegen Geldwäsche?

Spätestens dann, wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie sich angesichts der weitreichenden Folgen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Einziehung, Schadensersatzansprüche u.a.) anwaltlich beraten lassen. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die 14-tägige Einspruchsfrist im Strafbefehlsverfahren.

Welches Strafmaß erwartet mich?

Geldwäsche hat im Grundtatbestand einen erhöhten Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Dieser gilt wohlgemerkt für jede Tat.

Erfolgt die Geldwäsche in einem besonders schweren Fall, ist ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vorgesehen. Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise bei gewerbsmäßiger Geldwäsche vor, oder wenn man als Mitglied einer Bande tätig ist.

Beim Finanzagenten kommt häufig eine leichtfertige Begehung vor. Die Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit. Sie wird dann angenommen, wenn der Finanzagent aus einer besonderen Gleichgültigkeit oder einer groben Unachtsamkeit heraus handelt. Hierfür sieht § 261 Absatz 5 derzeit eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Häufig hatte man als Finanzagent noch niemals mit der Strafjustiz zu tun. Bei einem Ersttäter dürfte es im Fall einer Verurteilung regelmäßig nur zu einer Geldstrafe kommen.

Derzeit wird allerdings der Straftatbestand reformiert. Momentan gilt noch die Leichtfertigkeit bei der Geldwäsche. Das Gesetzesvorhaben sieht aber vor, dass die Leichtfertigkeit gestrichen und der Geldwäsche Tatbestand a umfassender gestaltet wird.

Welche Faktoren haben Einfluss auf das Strafmaß?

Die zu erwartende Strafe für Finanzagenten wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Wie hoch ist der Schaden? Das ist ein ganz wichtiges Merkmal.
  • Wie lange wurde die Tätigkeit als Finanzagent ausgeübt? Je länger die Tätigkeit, desto größer ist in der Regel auch der Schaden und desto größer wird die Anzahl der Taten. Dazu steigt mit der Tätigkeitsdauer auch die Wahrscheinlichkeit, dass ich ganz genau weiß, was ich da tue.
  • Liegt ein Geständnis vor?
  • Wie ist das Verhalten nach der Tat? Gab es Bemühungen, den Schaden zu begrenzen oder auch wiedergutzumachen?
  • Welchen Grad hatte die Unachtsamkeit oder die Gleichgültigkeit?

In der Summe wird sehr genau darauf geachtet, mit welchem Hintergrund der Finanzagent gehandelt hat.

Was unternehmen Sie in einem solchen Fall als Anwalt?

Der erste und wichtigste Schritt ist, dass ich als Anwalt Akteneinsicht erhalte. Dazu wende ich mich an die zuständigen Ermittler, entweder die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Letztere erteilt die Akteneinsicht und ich zeige an, dass ich die Verteidigung übernommen habe. Dann gebe ich an, dass der Mandant bzw. die Mandantin keine Angaben zur Sache macht, denn dies sollte man als Beschuldigter nicht tun und man ist dazu auch nicht verpflichtet. Auf Basis der Ermittlungsakte verschaffe ich mir Informationsgleichstand zu den Ermittlern. Dann stimme ich mit meinem Mandanten die weitere Verteidigungsstrategie ab.

2024-07-08T17:26:08+02:00
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