Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber den legalen Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum geregelt, wobei der Besitz bis zu 25 Gramm außerhalb des eigenen Wohnsitzes und bis zu 50 Gramm sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Cannabis-Pflanzen zu Hause erlaubt ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Martin Kämpf, München, informiert Sie über die Folgen der Entkriminalisierung von Cannabis nach den neuen Regelungen des KCanG.

Verstöße, wie der Besitz größerer Mengen oder Handel, können zu Bußgeldern oder Freiheitsstrafen führen. Bei einem Verstoß ist es ratsam, sofort einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um geeignete Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Der THC-Gehalt des Cannabis kann ebenfalls die Strafbarkeit beeinflussen.

Was ist das KCanG und welche Regelungen umfasst es?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt den legalen Umgang mit Cannabis für den privaten Konsum in Deutschland. Als Anwalt sehe ich oft, dass Mandanten die Grenzen des KCanG missverstehen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen der Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis erlaubt ist. Beispielsweise dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum außerhalb des eigenen Wohnsitzes bzw. 50 Gramm zu Hause besitzen und dort bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen anbauen. Das Gesetz definiert außerdem, in welchen Bereichen der Konsum gestattet ist, wie z. B. nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, und welche Altersgrenzen eingehalten werden müssen. Trotz der Lockerungen bleiben bestimmte Handlungen wie der Handel oder der Besitz großer Mengen weiterhin strafbar, was einen klaren rechtlichen Rahmen schafft.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das KCanG?

Verstöße gegen das KCanG können zu unterschiedlichen Strafen führen, abhängig von der Art und Schwere des Vergehens. Bei geringfügigen Verstößen, wie dem Besitz kleiner Mengen Cannabis über der erlaubten Grenze, drohen Bußgelder (ab 15 Gramm bis zu 20 Gramm außerhalb bzw. ab 50 Gramm bis zu 60 Gramm innerhalb des Wohnsitzes). Schwerwiegendere Verstöße, wie der Handel mit Cannabis oder der Besitz großer Mengen, können zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Besonders sind Wiederholungstaten oder der Verkauf bzw. die Abgabe an Minderjährige. In solchen Fällen ist mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, was eine anwaltliche Verteidigung unerlässlich macht.

Wann benötige ich einen Rechtsanwalt bei einem Verstoß gegen das KCanG?

Wenn Sie eines Verstoßes gegen das KCanG beschuldigt werden, sollten Sie in vielen Fällen sofort einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Dies gilt insbesondere, wenn es um schwerwiegendere Vorwürfe wie Handel, Besitz größerer Mengen oder Wiederholungstaten geht. Ein Anwalt kann helfen, die Schwere der Anschuldigungen einzuschätzen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Auch in Fällen von Polizeidurchsuchungen oder Anhörungen ist anwaltlicher Beistand ratsam, um Ihre Rechte zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Selbst bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Anwalt helfen, Bußgelder zu minimieren oder Verfahren gänzlich abzuwenden.

Wie unterstützt ein spezialisierter Anwalt bei KCanG-Verstößen?

Als auf das KCanG spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie umfassend, wenn es um Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz geht. Oft kann es sinnvoll sein, bereits im frühen Stadium des Verfahrens mit den Behörden zu verhandeln, um eine Einstellung zu erreichen. Ich analysiere außerdem die Beweismittel und berate Sie darüber, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am vielversprechendsten ist. Ein erfahrener Anwalt kann in vielen Fällen erreichen, dass die Strafe gemindert oder das Verfahren eingestellt wird – besonders bei Ersttätern oder geringfügigen Verstößen.

Ich empfehle Ihnen deshalb dringend im Falle von Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung oder Festnahme von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und keine Angaben zu Sache zu machen! Sprechen Sie nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir.

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Welche Unterschiede gibt es zwischen legalem und illegalem Cannabisbesitz?

Das KCanG differenziert klar zwischen legalem und illegalem Cannabisbesitz. Legal ist der Besitz von Cannabis, wenn er innerhalb der gesetzlich festgelegten Mengen liegt und für den Eigenkonsum bestimmt ist. Wie bereits dargelegt dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis außerhalb und bis zu 50 Gramm Cannabis innerhalb des eigenen Wohnsitzes besitzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen ist zu Hause erlaubt. Illegal wird der Besitz, wenn diese Grenzen überschritten werden, wenn das Cannabis zum Handel bestimmt ist oder wenn es an Minderjährige weitergegeben wird. Verstöße gegen diese Regelungen können zu Bußgeldern oder sogar zu Freiheitsstrafen führen, weshalb eine genaue Kenntnis der Regelungen unerlässlich ist.

Was muss ich bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren beachten?

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem KCanG kann schnell komplex werden, insbesondere wenn es um den Besitz kleiner Mengen Cannabis oder um Verstöße gegen Konsumverbote geht. Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und keine vorschnellen Aussagen gegenüber den Behörden zu machen. Ein Anwalt kann Ihre Rechte schützen und sicherstellen, dass das Verfahren korrekt abläuft. Oftmals gibt es Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen oder die Bußgeldhöhe zu reduzieren, wenn mildernde Umstände vorliegen oder Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Eine anwaltliche Beratung kann daher entscheidend sein, um unnötige Strafen zu vermeiden oder das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Kann ich gegen eine Strafe wegen Verstoßes gegen das KCanG vorgehen?

Ja, Sie können in vielen Fällen gegen eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das KCanG vorgehen. Dies kann durch die Einlegung von Rechtsmitteln, beispielsweise Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl und auch per Berufung gegen ein Urteil geschehen. Es ist ratsam, dies immer mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts zu tun, der die Erfolgsaussichten einschätzen kann. Nach Prüfung der Beweislage auf etwaige Verfahrensfehler etc. kann in geeigneten Fällen eine Milderung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, insbesondere wenn mildernde Umstände geltend gemacht werden können oder die Gesetzeslage nicht eindeutig ist.

Eigenkonsum Cannabis

Welche Rolle spielt der THC-Gehalt bei der Strafbarkeit?

Der THC-Gehalt ist ein zentraler Faktor bei der Bewertung der Strafbarkeit im Rahmen des KCanG. Nach übereinstimmender Rechtsprechung sämtlicher BGH-Senate liegt die nicht geringe Menge bei Cannabis weiterhin bei 7,5 Gramm THC. Überschreitet der THC-Gehalt die Grenze zur nicht geringen Menge, ist regelmäßig nach § 34 III Nr. 4 KCanG ein besonders schwerer Fall mit einer Mindeststrafandrohung von drei Monaten Freihheitsstrafe gegeben. Ein Anwalt kann hier entscheidend sein, um die genaue Bewertung und mögliche Strafen abzuschätzen.

Wie sollten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf einen KCanG-Verstoß verhalten?

Wichtig ist es, bei einer Hausdurchsuchung Ruhe zu bewahren. Zeigen Sie den Beamten keine Widerstände, aber bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Machen Sie keine vorschnellen Aussagen und lassen Sie die Durchsuchung genau dokumentieren. Ich als Anwalt prüfe im Nachhinein, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und ob die gefundenen Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Oft gibt es formale Fehler, die zur Einstellung des Verfahrens führen können, wenn die Rechte des Beschuldigten verletzt wurden.

Äußerungsbogen, Beschuldigtenvernehmung, Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten, was nun?

Wenn Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit Cannabis zu einer Vernehmung als Beschuldigter geladen werden, sollten Sie sich zunächst gut überlegen, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht. Grundlegend gilt: Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu schweigen. In aller Regel sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Es empfiehlt sich jedenfalls, vor der Beschuldigtenvernehmung einen Anwalt zu konsultieren, um Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Im Anschluss kann ggf. immer noch eine (schriftliche) Stellungnahme zur Akte gereicht werden.

Im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift sollten Beschuldigte unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Ihr Anwalt sollte zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen, die Vorwürfe prüfen und die Verteidigung vorbereiten. Dabei ist es wichtig, dass der Anwalt frühzeitig hinzugezogen wird, da er dann noch mehr Möglichkeiten hat, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Bitte beachen Sie die 14-tägige Einspruchsfrist im Strafbefehlsverfahren.

Zusammenfassend sollte ein Beschuldigter im Falle einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen eines Betäubungsmittelverstoßes mit Psilocybin zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich in jedem Fall über einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gewähren lassen. Gleiches gilt, falls Sie als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhalten haben. Bei einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Verteidigung bestmöglich vorzubereiten.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.

 

Quellennachweis Lichtbilder: Petra Bork – www.pixelio.de