Sie haben einen Äußerungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts eines Betäubungsmittelverst0ßes mit Psilocybin erhalten? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung wegen eines Psilocybin-Erwerbs aus dem darknet statt? Rechtsanwalt Kämpf erklärt nachfolgend den richtigen Umgang damit.
Rechtsanwalt Kämpf erklärt Ihnen die strafrechtlichen Aspekte des Umgangs mit dem Betäubungsmittel Psilocybin nach dem BtMG und erleutert die Risiken, Strafen und relevaten Verhaltensweisen bei Psilocybin-Vorwürfen. Informieren Sie sich über die rechtlichen Konsequenzen und Verteidigungsstrategien.
Was sind Psilocybin-Pilze?
Psilocybin-Pilze, oft auch als „Magic Mushrooms“ oder kurz „Psilos“ bezeichnet, sind eine Art von halluzinogenen Pilzen. Sie haben in verschiedenen Kulturen eine tiefe historische und rituelle Bedeutung:
- Herkunft und Typen: Der bekannteste Psilocybe-Pilz in Europa ist der Psilocybe semilanceata, auch als spitzkegliger Kahlkopf bekannt.
- Wirkstoffe: Diese Pilze enthalten die psychoaktiven Substanzen Psilocybin und Psilocin, die für ihre halluzinogenen Effekte verantwortlich sind.
- Kulturelle Bedeutung: Seit Jahrtausenden werden sie in vielen Kulturen für rituelle und spirituelle Zwecke verwendet.
- Relevanz heute: In einigen Ländern werden sie für therapeutische Zwecke erforscht, während sie in anderen Ländern, einschließlich Deutschland, unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und illegal sind.
Die wachsende Neugier und das Interesse an ihren potenziellen therapeutischen Vorteilen, kombiniert mit rechtlichen Einschränkungen, machen Psilocybin-Pilze zu einem hochaktuellen Thema.
Sind Psilocybin-Pilze in Deutschland legal?
In Deutschland sind Psilocybin-Pilze klar durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt: Psilocybin und Psilocin, die aktiven Bestandteile der Pilze, sind gemäß Anlage I des BtMG als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel eingestuft. Der Besitz, Verkauf – das sog. Handeltreiben – oder Anbau von Psilocybin-Pilzen ist illegal und kann zu schweren strafrechtlichen Konsequenzen führen.Einige wenige Arten von Pilzen, die natürlicherweise Psilocybin enthalten, sind in Deutschland nicht explizit im BtMG aufgeführt. Dennoch ist der Konsum dieser Pilze riskant, da der Wirkstoff selbst illegal ist. Bei einem Verstoß gegen das BtMG drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Der jeweilige Strafrahmen hängt von dem verwirklichten Straftatbestand der §§ 29ff. BtMG ab. Die zur erwartende Strafe wiederum wird anhand einer Vielzahl von Faktoren bestimmt (Geständnis, einschlägige Vorstrafe(-n), Menge, Wirkstoffgehalt, Nachtatverhalten, Therapie, Abstinenz etc.)
Welche Konsequenzen drohen bei Besitz oder Anbau von Psilocybin-Pilzen?
In Deutschland sind die rechtlichen Folgen für den Besitz, Anbau oder Einfuhr von Psilocybin-Pilzen streng und können erhebliche Auswirkungen haben:
- Strafmaß: Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drohen je nach Schwere des Delikts Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren.
- Führerschein: Bei Verurteilungen kann es auch zu einem Entzug des Führerscheins durch die Fahrerlaunbisbehörde (Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat (KVR)) kommen, da aufgrund des Umgangs mit Psilocybin Zweifel bezüglich der charakterlichen Eignung im Straßenverkehr ein KFZ zu führen bstehen. Folge hiervon kann die Anordnung von MPU (medizinisch-psychologisches-Gutachten) oder fachärztlichem Gutachten sein.
- Berufliche Folgen: Ein Verstoß gegen das BtMG kann zu beruflichen Konsequenzen führen. Dies gilt insbesondere bei Berufen, für die Sie einen Führerschein benötigen oder die eine besondere Vertrauenswürdigkeit im Sinne einer Sicherheitsüberprüfung erfordern.
- Führungszeugnis: Ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung im Führungszeugnis. Gleiches gilt bei geringeren Geldstrafen, wenn bereits eine Eintragung im Bundeszentralregister besteht.
- Eintrag ins Bundeszentralregister: Eine Verurteilung kann zu einem Eintrag im Bundeszentralregister führen, was wiederum Auswirkungen auf zukünftige berufliche und persönliche Chancen haben kann.
Wie werden Psilocybin-Pilze im Darknet gehandelt?
Das Darknet bietet verborgene Handelsplattformen für den Handel mit illegalen Gütern, einschließlich Drogen und Betäubungsmittel wie Psilocybin-Pilzen:
Das Darknet nutzt spezielle Technologien wie das Tor-Netzwerk, um die Identität von Käufern und Verkäufern zu verschleiern und den Handel weitgehend anonym zu gestalten. Es gibt spezialisierte Darknet-Marktplätze, ähnlich wie e-Commerce-Plattformen, auf denen Psilocybin-Pilze und andere Drogen zum Verkauf angeboten werden. Transaktionen im Darknet werden häufig über Kryptowährungen wie Bitcoin abgewickelt, um die Anonymität weiter zu gewährleisten. Trotz der Anonymität sind Käufer und Verkäufer im Darknet nicht vollständig vor Strafverfolgung geschützt. Es gibt immer das Risiko von Razzien, Betrug und anderen Gefahren.
Der Erwerb von Psilocybin-Pilzen im Darknet mag zwar verlockend erscheinen, birgt jedoch erhebliche rechtliche und persönliche Risiken.
Wie können Sie sich verteidigen, wenn gegen Sie wegen einer Darknet-Bestellung ermittelt wird?
Wenn gegen Sie wegen einer Darknet-Bestellung ermitteilt wird, gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien:
- Anwaltliche Unterstützung: Es ist essentiell, einen erfahrenen Anwalt für Darknet-Delikte zu konsultieren, der sich mit den Besonderheiten solcher Fälle auskennt.
- Akteneinsicht: Über Ihren Strafverteidiger sollten Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen.
- Beweislage prüfen: Oft basieren die Ermittlungen auf unsicheren oder unvollständigen Beweisen. Ein Anwalt kann die Beweislage kritisch hinterfragen und mögliche Schwachstellen identifizieren.
- Anonymität des Darknets: Die Anonymität des Darknets kann zu Zweifeln führen, ob Sie als Beschulditer/Angeklagter tatsächlich der Besteller waren, vor allen Dingen wenn mehrere Personen Zugriff auf den betreffenden Computer oder das Netzwerk sowie den Briefkasten hatten.
- Technische Beweise: Technische Beweise wie IP-Adressen oder Browserverläufe können angezweifelt werden, insbesondere wenn sie ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erlangt wurden.
- Kooperation: In geeigneten Fällen kann eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu einer Milderung der Strafe führen.
Eine proaktive Verteidigungsstrategie und die Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts für Strafrecht sind entscheidend, um die bestmöglichen Ergebnisse in Darknet-Fällen zu erzielen.
Was sollte man tun, wenn man eine Vorladung wegen einer Darknet-Bestellung erhält?
Eine Vorladung wegen einer Darknet-Bestellung ist ernst zu nehmen. Hier sind einige Schritte, die man beachten sollte:
- Keine Panik: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie besonnen. Voreilige Entscheidungen können die Situation verschlimmern.
- Anwalt kontaktieren: Suchen Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht oder speziell für Darknet-Delikte auf. Dieser kann Sie über Ihre Rechte und den besten Weg zur Verteidigung informieren.
- Aussageverweigerungsrecht: Sie haben das Recht, gegenüber der Polizei oder anderen Behörden keine Aussage zu machen. Das Schweigerecht ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte – machen Sie davon Gebrauch!
- Keine Beweise vernichten: Versuchen Sie nicht, Beweise wie Computer, Handys oder andere elektronische Geräte zu vernichten. Dies kann als Verdunklungshandlung (schlimmstenfalls droht hier Untersuchungshaft) gewertet werden.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle erhaltenen Dokumente, wie die Vorladung oder andere Schreiben, sorgfältig auf.
Ist eine Hausdurchsuchung für Besteller von Psilocybin zu befürchten?
Im Fall des Verdachts des Erwerbs der Droge Psilocybin kommt eine (rechtmäßige) Hausdurchsuchung abhängig vom seit der Bestellung vergangenen Zeitraum einerseits oder andererseits bei einem wiederholten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem BtMG oder wegen einer erheblichen Menge des Betäubungsmittels in Betracht.
Nach Eingang eines Äußerungsbogens oder Ladung zur Beschuldigtenvernehmung dürfte die Durchführung eher unwahrscheinlich sein. Voraussetzung für die (richterliche) Anordnung einer Hausdurchsuchung ist eine gewisse Auffindewahrscheinlichkeit bezüglich der zu suchenden Beweismittel. Sobald ein Beschuldigter aber Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungs- bzw. Strafverfahren hat, dürfte die für die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung erforderliche notwendige Auffindewahrscheinlichkeit aber nicht mehr gegeben sein.
Äußerungsbogen, Beschuldigtenvernehmung, Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten, was nun?
Wenn Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit Psilocybin zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden, sollten Sie sich zunächst gut überlegen, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht. Grundsätzlich gilt: Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu schweigen. In aller Regel sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Es empfiehlt sich jedenfalls, vor der Beschuldigtenvernehmung einen Anwalt zu konsultieren, um Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Im Anschluss kann ggf. immer noch eine (schriftliche) Stellungnahme zur Akte gereicht werden.
Im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift sollten Beschuldigte unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen, um sich bestmöglich verteidigen zu können. Ihr Anwalt sollte zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen, die Vorwürfe prüfen und die Verteidigung vorbereiten. Dabei ist es wichtig, dass der Anwalt frühzeitig hinzugezogen wird, da er dann noch mehr Möglichkeiten hat, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Bitte beachen Sie die 14-tägige Einspruchsfrist im Strafbefehlsverfahren.
Zusammenfassend sollte ein Beschuldigter im Falle einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen eines Betäubungsmittelverstoßes mit Psilocybin zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich in jedem Fall über einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gewähren lassen. Gleiches gilt, falls Sie als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhalten haben. Bei einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Verteidigung bestmöglich vorzubereiten.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.