Unterschlagung gem. § 246 StGB Rechtsanwalt Kämpf erklärt den Straftatbestand (Voraussetzungen, Strafen, Strafmaß u.a.).
Wie die Straftatbestände Diebstahl und Betrug zählt die Unterschlagung zu den so genannten Vermögensdelikten.
Sie wurden wegen Unterschlagung angezeigt? Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten. Ihnen liegt eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl wegen Unterschlagung vor? Nun möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Strafverteidigung am besten gestalten?
1. Strafe bei Unterschlagung, was haben Sie zu erwarten?
Welche Strafe im konkreten Einzelfall für eine Unterschlagung zu erwarten ist, richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Diesbezüglich kommt es unter anderem darauf an, welchen Wert die Beute aus der Unterschlagung hat, ob der Täter (gegebenenfalls einschlägig) vorbestraft ist und ob eine Schadenswiedergutmachung erfolgte.
Nach § 246 StGB ist für die Unterschlagung ein Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, soweit die Straftat nicht aufgrund anderer Vorschriften mit einer schwereren Strafe bedroht ist. Für die veruntreuende Unterschlagung sieht § 246 Abs. 2 StGB als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Welches Strafmaß bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung droht, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Regelmäßig wird eine Rolle spielen, ob der Täter der Unterschlagung einschlägig vorbestraft ist, ob er die Tat im Rahmen eines Geständnisses einräumt und wie er sich nach der Tat verhält. Bei der Unterschlagung von Geld oder Sachen ist die Rückgabe im Rahmen der Schadenswiedergutmachung positiv zu werten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu beraten, ob bzw. wann ein Geständnis oder eine Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sinnvoll ist.
2. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Unterschlagung vor?
Einer Unterschlagung macht sich derjenige schuldig, der eine fremde bewegliche Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zueignet. Es ist also sowohl die Unterschlagung von Geld als auch von Gegenständen (z.B. KFZ) möglich.
Zueignung im Sinne einer Unterschlagung ist die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaft über das Unterschlagungsgut durch eine Handlung. Die Rechtsprechung hat die Zueignung bei der Unterschlagung bejaht bei Verarbeitung, Verbrauch, Vermischung, Veräußerung (unter Verschleierung der wahren Eigentumsverhältnisse) u.a..
3. Wann ist eine veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB) gegeben?
Die so genannte veruntreuende Unterschlagung liegt vor, wenn die unterschlagene Sache vor der Unterschlagung dem Täter anvertraut war. Dies ist der Fall, wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat und ihm diese mit der Maßgabe eingeräumt wurde, dass er die Sache im Sinne des Überlassenden verwendet. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn dem Täter der Unterschlagung der Besitz der Sache mittels beispielsweise Leihe oder Miete eingeräumt wird.
Tipp vom Strafverteidiger: Ihnen wird vorgeworfen, eine Unterschlagung begangen zu haben? Es ist deswegen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig? Dann sollten Sie vor allem von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen und sich insbesondere nicht selbst belasten. Es besteht lediglich die Verpflichtung des Beschuldigten, Angaben zu seiner Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und-Ort) zu tätigen. Außerdem empfehle ich Ihnen, umgehend einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt mit Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen.
Quellennachweis Lichtbild: Falk Jaquart – www.pixelio.de